Zusammenfassende Darstellung des Projektbereichs A: Fremdheit
Fremdheit ist keine objektive Tatsache oder Eigenschaft von Personen oder Gruppen, sondern die spezifische “Definition einer Beziehung” (Hahn, 1998, S. 161). Allerdings sind solche Definitionen nicht arbiträr, sondern gebunden an öffentlich zu vermittelnde, ‘kommunizierbare‘ individuelle oder gruppenspezifische Merkmalsdifferenzen. Fremdheit lässt sich daher beschreiben als Ergebnis verdichteter Zuschreibungen kultureller, sozialer oder sachlicher bzw. rechtlicher Differenz auf Personen und Gruppen. Darüber hinaus kann Fremdheit jedoch auch das Ergebnis selbstgewollter (besonders religiöser) Abgrenzung sein (Brown, 1998).
Fremdheit als Ergebnis von Zuschreibungen ist immer graduell. Aus historischer Perspektive reicht daher die in den modernen Gesellschaften und in der Wissenschaft dominante Definition des Fremden nach Kriterien der Nichtmitgliedschaft in staatlich-politischen Organisationen (Ausländer) nicht aus, um der Komplexität dieses Phänomens gerecht zu werden. Eine epochenübergreifende und vergleichende Erforschung der Spezifika des Umgangs verschiedener Gesellschaftstypen mit Fremden und den Formen ihrer Inklusion und Exklusion steckt erst in den Anfängen und erscheint im Hinblick auf die vergleichende Analyse gesellschaftlicher Ordnungsentwürfe als ein besonders vielversprechender Ansatz (Stichweh, 1991, 1992, 1997; Gauthier, Mayali, Mart).
Im historischen Überblick sind die Gesellschaften der griechisch-römischen Antike und ihre Beziehungen zu den sogenannten Randkulturen ein wichtiger Ausgangspunkt vergleichender Untersuchungen. Bereits die sehr unterschiedliche Fähigkeit bzw. Bereitschaft der griechischen Stadtstaaten, der hellenistischen Monarchien sowie des römischen Imperiums zur Integration von Fremden verweisen auf komplexe Zusammenhänge zwischen politischer Struktur, Wirtschaftslage sowie rechtlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten. Aus diesen sehr verschiedenen und in ständiger Entwicklung befindlichen Voraussetzungen ergaben sich jeweils variierende Koordinaten für die Inklusion oder Exklusion von Fremden. Die hellenistischen Monarchien, die römische Republik und das Kaiserreich entwickelten sich zu multikulturellen Gesellschaften, die mit Fremden lebten und sie auf verschiedene Weise, etwa über das Instrument des Bürgerrechts, auf Dauer in die Gesellschaft integrierten. Besonders gut dokumentiert und über einen langen Zeitraum beobachtbar ist eine solche multikulturelle Gesellschaft im Bereich des griechisch-römisch-byzantinischen Ägypten. Einen speziellen und historisch besonders produktiven Fall von politisch-kultureller Einbindung von Fremden bietet das von Rom genutzte Instrument der ‚Freundschaft‘ (amicitia) mit auswärtigen Städten, Bünden und Königen.
Die ausgehende römische Kaiserzeit und das beginnende Mittelalter schufen mit der Völkerwanderung und deren langfristigen Folgen völlig neue Voraussetzungen für das Zusammenleben verschiedener Völker und Kulturen im europäischen und mediterranen Raum. Damit ergab sich auch ein neues Koordinatennetz für gegenseitige Wahrnehmungen und Zuschreibungen von Fremdheit. Neben ethnischen, kulturellen und politischen Faktoren gewann mit dem Sieg des Christentums das religiöse Kriterium einen bis dahin nicht gekannten Stellenwert für Inklusion oder Exklusion nicht nur für kultische, sondern auch für rechtliche, politische und soziale Gruppen.
Der damit eröffnete Problemhorizont trat in den herrschaftlich weniger stark verdichteten Gesellschaften des Mittelalters deutlich hervor. Hier erhielt neben den ganz anderen Formen der Inklusion in personal strukturierte Sozialverbände auch der Aspekt der religiösen Differenz ein erheblich größeres Gewicht als in den antiken Gesellschaften. Speziell am Zusammenleben von Christen und Juden lassen sich die komplexen Verschränkungen von Inklusion und Exklusion, der Herausbildung und Auflösung von Stereotypen, aber auch der Prozesse der Selbstabgrenzung aufzeigen (Katz). Es wird deutlich, dass die Vorstellungen von der Fremdheit bzw. mehr oder weniger grundlegenden Andersartigkeit der jeweils anderen Religionsgemeinschaft und die damit verbundenen Begrifflichkeiten stets unter Berücksichtigung ihrer wandelbaren Konstruktionen zu untersuchen sind.
In der Neuzeit überlagerten sich zunächst in den frühneuzeitlichen Territorialstaaten und bis in das 19. Jahrhundert hinein die zu starker Schließung tendierenden lokalen Bürgerrechtsbestimmungen und die relativ offenen, für Inklusion und Exklusion von Fremden aber weniger bedeutsamen Regelungen für die Aufnahme in den Untertanenverband. Der Aufstieg des modernen Nationalstaats seit dem 19. Jahrhundert lieferte dann für die europäischen Gesellschaften mit dem in den Vordergrund tretenden binären Zugangssystem der Staatsangehörigkeit ein neues Kriterium für Exklusion und Inklusion (Brubaker). Unterhalb dieser politisch-rechtlichen Ebene mit generellem Regelungsanspruch entwickelten sich für Fremde jedoch ganz unterschiedliche Zugangschancen zu sozialen Gruppen und Organisationen sowie zu wirtschaftlichen Ressourcen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt entkoppelte sich ebenso von der Frage der Staatsangehörigkeit wie der zu den Systemen sozialer Sicherung (Stichweh, 2000, S. 68ff.). Im politischen und rechtlichen Bereich wurden die Exklusionspraktiken dagegen zum Teil noch verschärft. Die funktionale Ausdifferenzierung moderner Gesellschaften unterläuft mithin das territoriale Prinzip der Nationalstaaten. Umgekehrt schränken Nationalstaaten die tendenzielle Offenheit funktionaler Systeme nur teilweise und auf ganz spezifische Weise ein. Vor diesem systemtheoretischen Hintergrund stellt sich dann die Frage, ob im Rahmen der Herausbildung einer globalen und primär funktional differenzierten Weltgesellschaft die Figur des Fremden verschwindet bzw. welche Bedeutung und Zukunft den gerade in diesem Zusammenhang verstärkt auftretenden nationalistischen und fundamentalistischen Bewegungen zukommen wird.
Das Phänomen der Fremdheit lässt sich prinzipiell aus zwei unterschiedlichen Perspektiven analysieren: einmal steht das Fremde, also gewissermaßen die “Sachdimension” (Stichweh) des Begriffs im Vordergrund des Interesses, das andere Mal gilt die Aufmerksamkeit dem oder der Fremden und damit der Sozialdimension dieser Thematik. Der vorgestellte Projektbereich beschäftigt sich nicht mit der Sachdimension von Fremdheit. Es geht nicht um das Fremde im Sinne von Alterität als einer notwendigen Dimension von Identität. Im Vordergrund des Interesses stehen vielmehr der Umgang mit Fremden und die Formen und Medien der Zuschreibung von Fremdheit in sozialen Interaktionen (Stichweh, 1992, 1997).
Dadurch werden zum einen Vorannahmen über Differenz, die alle Analysen von Fremdheit aus der Perspektive von Identität und Alterität a priori prägen, vermieden und auch die in solche Forschungsansätze eingelassenen Dichotomisierungen (der Blick von Weißen auf Schwarze, Christen auf Heiden, Hellenen auf Barbaren) bewusst unterlaufen. Zum anderen wird das Forschungsfeld konkretisiert und schärfer von möglichen anderen Zugängen abgegrenzt: Fremdheit wird nur insoweit zum Gegenstand der Untersuchungen, als sie sich in Interaktionen von Inklusion und Exklusion und den Bezeichnungsvorgängen und Repräsentationen von Fremdheit (bzw. auch seiner Oppositionen wie Nähe und Vertrautheit), gewissermaßen als Ergebnis verdichteter Zuschreibung fassen lässt. Dies ermöglicht zugleich die Verbindung eines genuin sozialgeschichtlichen, vielfach mikrohistorisch ausgerichteten Ansatzes mit einer Analyse der Repräsentationen.
Einen ersten methodischen Zugang zu einer epochenübergreifend vergleichenden Analyse von Fremdheit aus dieser Perspektive bietet die Erforschung der historischen Semantik bzw. Semiotik von Fremdheit. Hier stößt man auf den Befund, dass die Semantiken der historischen Gesellschaften wesentlich differenzierter waren als die der wissenschaftlichen und auch der politisch-sozialen Sprachen des 19. und 20. Jahrhunderts. Die historische Semantik von Fremdheit, aber auch von Einschluss und Ausgrenzung erschließt zunächst einen Weg in das breite Feld sozialer Praktiken des Umgangs mit Fremden (z.B. Gastfreundschaft), der Eigen- und Fremdbeschreibungen von Fremden oder der besonders für das Mittelalter wichtigen Formen der Selbstexklusion (Eremiten mit Varianten wie Inklusen respektive Reklusen).
Bedeutsam sowohl für das Feld der historischen Semantik wie für die sozialhistorische Analyse sind zudem die vielfältigen Zusammenhänge von Fremdheit und Armut. In allen Phasen der Entwicklung ergaben sich zeit- und kulturspezifische Verschränkungen der Phänomene Fremdheit und Armut. Das Risiko von Fremden, in der neuen Gesellschaft zu Armen zu werden und im doppelten Sinne ‘im Elend’ zu sein, war stets groß. In der Verweigerung von Haus-, Kult- und Rechtsgemeinschaft oder von Arbeit gegenüber Fremden verschränken sich Aspekte der sozialen wie der materiellen Gefährdung von Fremden. Andererseits können Gesellschaften gerade die materielle Unterstützung von Fremden auch als Mittel zu deren Kontrolle benützen. Eine spezifische Verschränkung von Fremdheit und Armut findet sich schließlich in der Figur des Asketen, der beides als Mittel der freiwilligen Distanzierung von Gesellschaften einsetzt.
Aus der breiten Fülle der möglichen Problemstellungen und Beispiele werden sich die beteiligten Projekte zunächst auf eine Reihe leitender Fragestellungen und Schwerpunkte konzentrieren:
1. Religiöse Differenz ist ein wichtiger Faktor der Zuschreibung und des Erlebens von Fremdheit. Speziell in der europäischen Neuzeit stellt Religionszugehörigkeit ein der Nationalität vergleichbares binäres System von Einschluss und Ausgrenzung dar. Eine gleiche Konfession kann daher bedeutsam sein für den Abbau kultureller oder sprachlicher Fremdheit und für Inklusion. Eine andere Bedeutung von Religion liegt darin, dass ein religiöser Impetus auch über die Grenzen von Konfessionen oder Glaubenssystemen hinweg die Öffnung sozialer Gruppen für Fremde zu befördern vermag. Der epochen- und kulturübergreifende Blick auf die Bedeutung religiöser Differenz erschließt ein auf der Ebene der Stereotypen und Feindbilder häufig behandeltes, auf der Ebene der konkreten Interaktionen des Alltags aber noch wenig erforschtes Feld von Inklusion und Exklusion. Vom Zugang zu den Kultvereinigungen des griechisch-römischen Ägypten, über Abgrenzung und Austausch zwischen Christen und Juden in Mittelalter und Früher Neuzeit, über die Bedeutung der Konfession für die unterschiedlichen Formen der Integration polnischer Gebiete in den preußischen bzw. österreichischen Staat bis zur Rolle der Kirchen für Inklusion und Exklusion von Arbeitsmigranten des 20. Jahrhunderts zieht sich der Faktor religiöser Differenz als ein Leitthema durch diesen Projektbereich.
2. Neben der religiösen ist auch die kulturelle Differenz ein wesentlicher Faktor der Bewertung von Nähe und Ferne sowie der Inklusion und Exklusion von Personen und Gruppen. In welchen gesellschaftlichen Strukturen Fremdheit über kulturelle Differenz betont wird und was umgekehrt die historischen Rahmenbedingungen für das Entstehen und die langfristige Stabilität multikultureller Gesellschaften sind, stellt deshalb eine ebenfalls alle Teilprojekte verbindende und interessante methodische Zugriffe integrierende Fragestellung dar.
3. Mit der Definition von Fremdheit als einer verdichteten Zuschreibung von Eigenschaften ist auch die Zuweisung von sozialen Funktionen und sozialem Status verbunden. Dieser muss keineswegs niedrig sein. Vielmehr können Fremde auch längerfristig privilegiert werden. Diese Privilegierungen verweisen häufig, aber keineswegs ausschließlich auf wirtschaftliche Zusammenhänge. Der Fremde kann als Experte für Unbekanntes, als gerade nicht in festgefahrene soziale Strukturen Eingebundener besonderes Prestige erwerben. Fremdheit kann eine soziale “Ressource” (Hahn) sein. Speziell im Bereich der Elitenintegration ist dies eine wichtige Perspektive, die mehrere Projekte dieses Bereichs verbindet.
4. Inklusion und Exklusion von Fremden sind eng verknüpft mit den Strukturen der politischen Herrschaft. Politische Verfassungen waren und sind bis zur Gegenwart in ganz unterschiedlicher Weise offen für die Inklusion von neu von außen hinzukommenden Gruppen: Das Imperium Romanum konnte Fremde in einer anderen Weise integrieren bzw. an sich binden (‘befreundete Könige’) als eine mittelalterliche oder frühneuzeitliche Stadt bzw. ein moderner Nationalstaat. Ein aufschlußreiches Untersuchungsfeld stellen in diesem Zusammenhang Herrschaftswechsel dar, bei denen alte Herrschaftsstrukturen durch die Differenz von Zugehörigkeit und Fremdheit überlagert werden und sich speziell auf der Ebene alter und neuer Eliten das Problem von Inklusion und Exklusion in besonderer Weise stellt. Schließlich ist die Überwachung und ‚Verwaltung‘ von Fremden ein Feld, auf dem sich Inklusion und Exklusion gut untersuchen lassen.
5. Die Inklusion oder Exklusion von Fremden stellt einen spezifischen Aspekt des allgemeinen Themas der sozialen Schließung dar. Speziell in der Soziologie wurde dieser Bereich im Anschluss an Max Weber ausführlich erforscht. Es wurde jedoch selten danach gefragt, was zeit- und kulturspezifisch die jeweils wichtigsten Felder und Formen waren, auf denen bzw. über die die Auseinandersetzungen um Inklusion und Exklusion ausgetragen wurden und ob bzw. warum sich diese Felder verschoben. Dies trifft auch auf den speziellen Aspekt der Ausgrenzung von Fremden zu. Es fehlen historisch vergleichende Untersuchungen dazu, wie in verschiedenen Gesellschaften und Kulturen die jeweiligen “Leitsektoren” (Murphy) für Inklusion und Exklusion mit umfassenden gesellschaftlichen Ordnungsprinzipien und deren Wandel verbunden waren.